Info für die Öffentlichkeit

  1. Anlagenbetreiber

Bioenergie Ellringen GmbH & Co. KG, Am Hamberg 14, 21368 Ellringen

Standort Anlage: Am Hamberg 14, 21368 Ellringen

  1. Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung und es ist eine Anzeige nach § 7 Absatz 1 StörfallV bei der zuständigen Behörde erfolgt (12.07.2017).
  2. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Das Verfahren der Biogaserzeugung ist ein bekanntes Verfahren, um die in der Biomasse gespeicherte regenerative Energie nutzbar zu machen und somit fossile Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den in landwirtschaftlichen Betrieben anfallenden Wirtschaftsdünger im Sinne einer möglichst vollständigen Kreislaufwirtschaft zu veredeln.

Hierzu wird aus nachwachsenden Rohstoffen durch Vergärung unter Luftabschluss Biogas erzeugt, welches in mehreren BHKW`s (Blockheizkraftwerken) zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die vorhandenen Gasspeicher inkl. des Biogases im Überstand der Gärrestlager hat zu bestimmten Zeiten des Jahres (nach überwiegenden Absenkung Gärrestlager) eine Kapazität von über 10 t (dabei << 50 t), sodass die Anlage der unteren Klasse der Störfallverordnung unterliegt.

  1. 4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I

Das innerhalb der Anlage vorhandene Biogas ist im Anhang der 12. BImSchV wie folgt eingestuft:

  • 1.2.2 – entzündbares Gas, hier Biogas als Zwischenprodukt der Strom- und Wärmeerzeugung, bildet in Mischung mit Luft (Sauerstoff) eine explosionsfähige Atmosphäre, im Normalzustand kommt es in der Anlage zu keiner Vermischung von Biogas und Luft, da die Anlagen gasdicht ausgeführt sind
  1. Sollte in der Anlage ein Störfall auftreten, besteht dieser im schlimmsten Falle in einer Explosion des Gaslagers. Dabei würde durch die Zerstörung der Folie des Gasspeichers sämtliches brennbares Biogas aufgebraucht. Da die nächste Wohnbebauung mind. 250 m von den Gasspeichern entfernt ist, sind Gefahren für die Bevölkerung nicht zu befürchten und eine gesonderte Warnung nicht erforderlich. Vorsorglich sollte eine Annäherung an den Standort vermieden werden sowie Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.
  2. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte im April 2015.

Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können auf Anfrage bei der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt werden (siehe Punkt 7).

  1. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Landkreis Lüneburg -Der Landrat-, Fachdienst Umwelt, Herr Hahn
Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Telefon: +49 (4131) 26-1428

E-Mail: wulf-ruediger.hahn@landkreis.lueneburg.de

Sie können diese Informationen hier als PDF herunterladen.

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